Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Es ist nichts unangenehmer und ärgerlicher als ein Verkehrsunfall, welcher nicht durch einen selbst verursacht worden ist.

Nach der Rechtsprechung haben sie in derartig gelagerten Fällen stets das Recht, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, um bei den zahlreichen Schadenspositionen keine Nachteile zu erleiden.

Beispielhaft seien in diesem Zusammenhang nur folgende Stichwörter genannt:

  • Reparaturkosten,
  • Minderwert,
  • Wertersatz im Falle eines Totalschadens,
  • Nutzungsausfall,
  • Sachverständigenkosten,
  • Abschleppkosten,
  • Schmerzensgeld und
  • Haushaltsführungsschaden.

Dabei ist die Aufzählung lediglich exemplarischer Natur.

Die Rechtsanwälte Beckmann & Ulrich kümmern sich auch gerne um die komplette rechtliche Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls.

Die hierbei entstehenden Kosten für die Inanspruchnahme unserer anwaltlichen Tätigkeiten werden in der Regel im Rahmen der Haftung von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.

Genauere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Sie können uns jedoch auch gerne vollkommen unkompliziert online über die E-Mail-Adresse unfallmeldung@beckmann-ulrich.de oder über die Faxnummer 0209 / 88 00 49 95 beauftragen.

Senden Sie uns einfach die polizeiliche Unfallmitteilung und eine Rufnummer zu. Wir werden uns dann kurzfristig – während unserer Öffnungszeiten in der Regel innerhalb von 30 Minuten – mit Ihnen in Verbindung setzen und den weiteren Verlauf der Vorgehensweise erläutern.

Generell sieht dieser dann vor, dass Sie uns in der Folgezeit eine Vollmacht erteilen und wir die weitere Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen übernehmen.

Wir klären für Sie die Haftung dem Grunde nach und werden dann, wenn die Vorraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, Ihre Ansprüche geltend machen.

Telefon: 0209 / 88 00 49 93
Telefax: 0209 / 88 00 49 95
E-Mail: info@beckmann-ulrich.de


 

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