Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts liegen die Schwerpunkte bei der Nicht- bzw. Schlechterfüllung von Verträgen, wie beispielsweise Kaufverträgen, Reiseverträgen, Werkverträgen, Leasingverträgen, etc.

Seine Rechtsgrundlage findet das allgemeine Zivilrecht, sofern nicht spezialgesetzliche Regelungen greifen, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Daneben sind in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche allgemeiner Natur respektive hinsichtlich der genannten Verträge von immanenter Bedeutung.

Unsere Kanzlei berät in diesem Bereich Verbraucher und Unternehmer und verhilft Ihnen schnell und unkompliziert bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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