Internetrecht

Internetrecht

Die Rechtsanwälte Beckmann & Ulrich beraten Ihre Mandanten sicher, schnell und sachkundig auch in Fragen rund um das Internet.

Sie wurden bereits durch eine Firma abgemahnt oder haben durch eine Anwaltskanzlei eine Abmahnung erhalten? Dann heißt es oftmals schnell handeln, um die Ihnen zur Seite stehenden Verteidigungsmöglichkeiten effektiv zu nutzen. Viele „Opfer“ einer Abmahnung oder Empfänger einer unberechtigten Forderung durch die Betreiber sog. Internetabofallen scheuen den Gang zum Anwalt und zahlen, um die Angelegenheit ohne großes Aufsehen aus der Welt zu schaffen.

Dies muss allerdings nicht sein!

Oftmals sind die aufgerufenen Forderungen deutlich überzogen und sollten auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt beglichen werden. Sprechen Sie uns an und wir suchen gemeinsam nach dem für Sie besten Lösungsweg.

 

Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, werden Sie in der Regel durch den Gegner aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Handeln Sie dabei niemals überhastet oder unüberlegt und senden diese sofort unterschrieben zurück. Überprüfen Sie oder überlassen Sie die Überprüfung der Forderungshöhe bzw. die Reaktion auf ein solches Schreiben den Profis.

Die Rechtsanwälte Beckmann & Ulrich überprüfen gerne für sie die Rechtswirksamkeit der Abmahnung und greifen zu den erforderlichen Mitteln, um Sie effektiv gegen diese zu verteidigen.

 

Bilder & Grafiken

Zwar sind viele Bilder und Grafiken im Internet frei verfügbar und öffentlich zugänglich, allerdings kommt es häufig vor, dass der Hersteller des Bildes oder der Grafik die alleinigen Urheberrechte an diesen hat. Generell ist bei der Verwendung oder dem Kopieren solcher Dateien Vorsicht geboten.

Hat beispielsweise der Rechteinhaber einer Benutzung der Daten nicht zugestimmt, so besteht für den Anwender die Gefahr abgemahnt zu werden. Auch in diesen Fällen verlangen die abmahnenden Kanzleien die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer entsprechenden Schadensersatzsumme.

Diese Summen können in Einzelfällen mehrere tausend Euro betragen. Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, heißt es auch hier schnellstmöglich zu handeln.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir bemühen uns um eine effektive Verteidigung Ihrer Interessen.

 

Abofalle

Sie haben sich bei einem angeblichen kostenlosen Internetanbieter registriert und erhalten nun nachträglich eine Rechnung über ein mehrmonatiges Abo. Oftmals sind solche Internetseiten dergestalt konstruiert, dass es für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, dass infolge der Registrierung erhebliche Kosten entstehen. Dies stellt sich als gezielte Strategie der Betreiber dar, welche ihr gesamtes Geschäftsmodell auf die Unachtsamkeit der Endbenutzer stützt.

Haben Sie eine solche Rechnung bekommen machen Sie nicht den Fehler und zahlen sofort, nur um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Gerade dies wird von solchen Anbietern präferiert und führt dazu, dass oftmals unbegründete Forderungen vorschnell gezahlt werden.

Setzen Sie sich vor Begleichung dieser angeblichen Forderungen mit uns in Verbindung.

 

Tauschbörsen & Filesharing

Jedes Jahr werden durch die Film- und Musikindustrie mehrere tausend Abmahnungen verschickt. Oftmals ist dies die Folge eines Downloads auf sogenannten Tauschbörsen. Den Downloadern wird teilweise suggeriert, dass der Download bestimmter Lieder oder Filme legal

 

Direktanfrage